Bauchemie NewsFriday, 18. Juli 2003
Neue europäische Richtlinie für den Chromatgehalt in Zement
Ab dem 17.01.2005 dürfen in ganz Europa für Tätigkeiten, bei denen es zu Hautkontakt kommen kann, nur noch Zemente mit Chrom(VI)-Gehalten von maximal 2 ppm verwendet oder in Verkehr gebracht werden. Die Richtlinie wird von der GISBAU zum Herunterladen angeboten: Richtlinie 2003/53/EG vom 18. Juni 2003 [109 kB, PDF]
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